Stiftung zur Förderung des RudersportsMitglieder der LFRG und der LRG haben der GESELLSCHAFT ZUR BEFÖRDERUNG GEMEINNÜTZIGER TÄTIGKEIT ein Grundkapital für die Errichtung einer "Stiftung zur Förderung des Rudersports" zur Verfügung gestellt. Erlöse aus dem Kapital stehen der Lübecker Frauen-Ruder-Gesellschaft v. 1907 e. V. und der Lübecker Ruder-Gesellschaft v. 1885 e. V. zur Realisierung des Stiftungszwecks zur Verfügung. WERDEN SIE ZUSTIFTER !Um den Rudersport in beiden Vereinen langfristig fördern zu können, muss das Kapital anwachsen. Aus diesem Grunde sind Zustiftungen notwendig. Viel hilft viel. Über Ihre Zustiftung wirken Sie dauerhaft über Jahrzehnte an der Verwirklichung des Stiftungszweckes mit. Solche Zuwendungen sind nicht nur für unsere beiden Vereine hilfreich, sie vermitteln dem Zustifter auch das Bewusstsein, ein gutes Werk für einen guten Zweck zu tun. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt; Zuwendungen führen daher zur Steuerentlastung. So können Mitglieder und Freunde der LFRG und LRG mit Schenkungen und testamentarischen Zuwendungen dauerhaft Gutes bewirken. Das Stiftungsvermögen wird von der Gesellschaft "DIE GEMEINNÜTZIGE" verwaltet, damit wird eine übergeordnete Kontrolle zur Sicherstellung des Kapitals für den Stiftungszweck ausgeübt. Zuwendungen überweisen Sie bitte an: Die Gemeinnützige Sparkasse zu Lübeck: BLZ 23050101 Konto-Nr. 1-000017 Auskünfte zum Stiftungszweck/Satzung und Hinweise über die Zuwendungsmöglichkeiten geben:
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